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Sonderumlage

Die einmalige Zusatzzahlung der Eigentümer. Eine einmalige Zahlung, die die WEG per Beschluss von allen Eigentümern einfordert, wenn größere Maßnahmen oder Defizite die Instandhaltungsrücklage übersteigen — von einigen Hundert Euro bis zu fünfstelligen Beträgen pro Einheit.

Ihr Anteil folgt Ihrem Miteigentumsanteil. Ein wirksam gefasster Beschluss bindet Sie — auch wenn Sie dagegen gestimmt oder erst kurz zuvor gekauft haben (prüfen Sie in der Due Diligence anstehende Beschlüsse!).

Defensiv-Checkliste: Rücklagenstand pro m², Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, beauftragte Gutachten (Dach, Fassade, Heizungsalter) und der Instandhaltungsplan der Verwaltung. Eine billige Wohnung über einem müden Gebäude ist selten billig.

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