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Glossar

Kaufvertrag

Der notarielle Kaufvertrag. Der notariell beurkundete Immobilienkaufvertrag — die einzige rechtlich bindende Form des Immobilienverkaufs in Deutschland. Reservierungsvereinbarungen und Handschläge binden niemanden.

Der Notar muss Verbrauchern den Entwurf 14 Tage vor der Unterschrift bereitstellen und verliest die Urkunde beim Termin vollständig. Standardaufbau: Parteien, Objekt laut Grundbuch, Kaufpreis und Fälligkeitsvoraussetzungen, Besitzübergang (wirtschaftlicher Übergang), Gewährleistung (bei Bestandsimmobilien meist „wie besichtigt“) und die Auflassung.

Die Zahlung fließt erst, wenn der Notar die Vormerkung, etwaige Vorkaufsrechtsverzichte und die Finanzierungssicherung bestätigt hat — die Choreografie, die deutsche Transaktionen in den meisten Fällen ohne Treuhandkonto sicher macht.

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