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Auflassungsvormerkung

Der Käuferschutz im Grundbuch. Die Grundbucheintragung, die den Käufer zwischen Unterschrift und Eigentumsübergang schützt: Nach ihrer Eintragung kann der Verkäufer nicht mehr wirksam an Dritte verkaufen oder das Objekt zu Ihren Lasten belasten.

Sie ist der Grund, warum deutsche Käufe keine Titelversicherung brauchen: Nach der Vormerkung kann selbst ein betrügerischer Zweitverkauf oder eine Insolvenz des Verkäufers Ihren Eigentumsanspruch nicht mehr verdrängen.

Der Notar lässt sie unmittelbar nach der Unterschrift eintragen und bestätigt sie, bevor Ihr Geld fließt — eine von mehreren Fälligkeitsvoraussetzungen im Standardvertrag.

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