Notar
Der neutrale Beurkundungsjurist. Der neutrale, staatlich bestellte Jurist, der jeden Immobilienkauf in Deutschland beurkunden muss. Der Notar entwirft den Vertrag, verliest ihn beim Termin vollständig und wickelt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ab.
Der Notar ist von Gesetzes wegen unparteiisch — er vertritt die Transaktion, nicht eine der Parteien. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt (GNotKG; mit Grundbuch ca. 2 % des Kaufpreises, üblicherweise vom Käufer getragen) und nicht verhandelbar. Einen Aufpreis für einen besseren Notar gibt es also nicht — großen Wert hat aber einer, der auf Englisch arbeitet.
Verbraucher haben Anspruch auf den Vertragsentwurf 14 Tage vor der Unterschrift. Wer kein Deutsch spricht, unterschreibt mit vereidigtem Dolmetscher oder zweisprachiger Urkunde; Fernkäufe laufen über eine notarielle Vollmacht.
