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Grundbuch

Das amtliche Eigentumsregister. Das amtliche Immobilienregister Deutschlands. Eigentum geht erst mit der Eintragung über, und das Register genießt öffentlichen Glauben — was eingetragen ist, ist rechtlich verlässlich. Deshalb gibt es in Deutschland keine Titelversicherung.

Drei Abteilungen zählen: Abteilung I (Eigentum), Abteilung II (Lasten und Beschränkungen — Wegerechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte, Erbbaurecht), Abteilung III (Grundschulden/Hypotheken). Prüfen Sie vor der Unterschrift immer einen aktuellen Auszug.

Zwischen Beurkundung und endgültiger Eintragung (typischerweise 2–4 Monate) schützt die Auflassungsvormerkung den Käufer — eine Vormerkung, die jede widersprechende Verfügung des Verkäufers blockiert.

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