Glossar
Gemeinschaftseigentum
Die gemeinschaftlichen Gebäudeteile. Alles im Gebäude, was nicht Sondereigentum ist: Konstruktion, Dach, Fassade, Treppenhäuser, Leitungen und gemeinschaftliche Anlagen. Instandgehalten von allen Eigentümern über Hausgeld und Sonderumlagen.
Größere Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (Dacherneuerung, Fassadendämmung, Heizungstausch) werden per WEG-Beschluss entschieden und aus der Rücklage finanziert — oder per Sonderumlage, wenn die Rücklage nicht reicht.
Seit der WEG-Reform 2020 genügen für viele Modernisierungen einfache Mehrheiten — das schneidet in beide Richtungen: leichtere Gebäudeverbesserung, aber auch Beschlüsse, bei denen Sie überstimmt werden und trotzdem zahlen müssen.
