Glossar
Sondereigentum
Ihr Alleineigentum in der Wohnanlage. Der Teil einer Eigentumswohnung, der Ihnen allein gehört — die Innenräume der Wohnung und nicht tragende Bestandteile. Alles Tragende oder Gemeinschaftliche ist Gemeinschaftseigentum.
Die Grenze entscheidet, wer zahlt: Innenflächen, nicht tragende Wände, Sanitärobjekte und Innentüren gehören Ihnen; Gebäudehülle, Dach, Fenster (in der Regel), Leitungen bis zum Abzweig und Balkonkonstruktionen sind Gemeinschaftseigentum, das alle Eigentümer finanzieren.
Die Teilungserklärung kann einzelne Kostenlasten (z. B. Fensteraustausch) auf einzelne Eigentümer verlagern — lesen Sie sie, denn „das zahlt die WEG“ stimmt nicht immer.
