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Teilungserklärung

Die Aufteilung des Gebäudes in Wohnungseigentum. Die notarielle Urkunde, die ein Gebäude in Eigentumswohnungen aufteilt. Sie legt genau fest, was Ihnen gehört (Sondereigentum), was gemeinschaftlich ist (Gemeinschaftseigentum) und wie Stimm- und Kostenanteile verteilt sind.

Vor dem Kauf lesen: Sie fixiert Ihren Miteigentumsanteil (den Schlüssel für Hausgeld und Stimmgewicht), Nutzungsrechte an Gärten/Stellplätzen/Kellern und etwaige Nutzungsbeschränkungen (z. B. Gewerbe, Verbot von Kurzzeitvermietung).

Abweichungen zwischen den Plänen der Teilungserklärung und der baulichen Realität (ausgebaute Dachböden, einbezogene Flure) sind ein klassisches Rechtsrisiko — was gebaut, aber nicht erklärt ist, gehört Ihnen rechtlich nicht.

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