Mietspiegel
Die amtliche Übersicht der Vergleichsmieten. Die kommunale Referenztabelle der ortsüblichen Vergleichsmiete nach Lage, Größe, Baujahr und Qualität. Sie ist der Anker für Mieterhöhungen und die Mietpreisbremse.
Städte über 100.000 Einwohner müssen einen führen; „qualifizierte“ Mietspiegel (statistisch erstellt, § 558d BGB) genießen gesetzliche Vermutungswirkung. Mieterhöhungen im Bestand müssen daran begründet werden und die Kappungsgrenze einhalten.
Investorenblick: Die Lücke zwischen Mietspiegel-Niveau und Marktangebotsmieten zeigt das Aufholpotenzial einer Stadt — große Lücken (z. B. Bochum 6,90 vs. 8,28 €/m², Augsburg 9,80 vs. ca. 15 €/m² Angebotsmiete, 2025/26) bedeuten Luft nach oben für regulierte Bestandsmieten, oder dass die Regulierung bei Neuvermietung hart bindet, wo die Mietpreisbremse gilt.
