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Mietpreisbremse

Deckel für Neuvertragsmieten. Die Obergrenze, die Mieten bei Neuvermietung in von den Ländern ausgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) begrenzt. Die bundesgesetzliche Grundlage wurde bis zum 31.12.2029 verlängert.

Der Geltungsbereich ist stadtspezifisch und ändert sich: 2026 sind die meisten Großstädte erfasst, aber z. B. Mannheim fiel heraus (Januar 2026), die Verordnungen in Frankfurt und Wiesbaden sind rechtlich umstritten, und Duisburg, Bochum, Wuppertal und Mönchengladbach sind nicht erfasst. Prüfen Sie die aktuelle Verordnung für Ihre Zielstadt.

Wichtige Ausnahmen: Erstvermietung von Neubauten (Erstbezug nach dem 01.10.2014) und umfassend modernisierte Wohnungen. Möblierte Vermietung erlaubt einen Möblierungszuschlag auf die zulässige Miete, ist aber nicht ausgenommen. Mieter setzen die Bremse per einfacher Rüge durch — kalkulieren Sie von Anfang an regelkonform.

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