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Kappungsgrenze

Die Obergrenze für Mieterhöhungen im Bestand. Die Grenze für Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen: bundesweit 20 % in drei Jahren, in von den Ländern ausgewiesenen angespannten Märkten auf 15 % reduziert — und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Sie begrenzt Erhöhungen in Richtung Mietspiegel-Niveau (§ 558 BGB); Modernisierungsumlagen (8 % der Modernisierungskosten p.a., mit harten Kappungen) laufen auf separater Schiene.

Bei unter Marktmiete vermieteten Objekten bestimmt die Kappungsgrenze Ihr Aufholtempo: Eine Wohnung 30 % unter Markt in einer 15-%-Stadt braucht zwei Dreijahreszyklen, um die Lücke zu schließen — rechnen Sie das in die Rendite ein.

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