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AfA (Absetzung für Abnutzung)

Steuerliche Gebäudeabschreibung. Die jährliche steuerliche Abschreibung auf den Gebäudewert einer vermieteten Immobilie (nie auf das Grundstück): 2 % für Gebäude mit Fertigstellung 1925–2022, 2,5 % vor 1925, 3 % ab 2023 — plus eine degressive 5-%-Option für neue Projekte mit Beginn 10/2023–09/2029.

Die AfA macht aus buchhalterischer Abschreibung echte Steuerersparnis: Sie mindert Jahr für Jahr die zu versteuernden Mieteinnahmen, ohne Liquidität zu kosten. Bei einer Wohnung für €400.000 mit €320.000 Gebäudeanteil, fertiggestellt 2024, bringt die 3-%-AfA jährlich €9.600 Abzug.

Die degressive 5-%-Option (Wachstumschancengesetz, § 7 Abs. 5a EStG) verlagert Abschreibungen in die zinsintensiven ersten Jahre und lässt sich mit der Sonderabschreibung nach § 7b für effiziente Neubauten (EH40/QNG) kombinieren. Ein späterer Wechsel von degressiv zu linear ist zulässig.

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