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Spekulationssteuer

Steuer auf Verkaufsgewinne innerhalb von 10 Jahren. Der volkstümliche Name für die Einkommensteuer auf private Veräußerungsgewinne beim Immobilienverkauf innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf (§ 23 EStG). Nach 10 Jahren — oder bei qualifizierter Eigennutzung — ist der Gewinn vollständig steuerfrei.

Die Frist läuft von Notartermin zu Notartermin; Umschuldung oder Neuvermietung setzen sie nie zurück. Selbstnutzer verkaufen früher steuerfrei bei Eigennutzung im Verkaufsjahr plus den beiden vorangehenden Kalenderjahren (angebrochene Jahre zählen).

Fallen: Frühere AfA mindert Ihre Anschaffungskostenbasis (größerer steuerpflichtiger Gewinn bei frühem Ausstieg), Gewinne über der jährlichen Freigrenze von €1.000 sind voll steuerpflichtig, und 3+ Verkäufe innerhalb von 5 Jahren riskieren die Einstufung Ihrer gesamten Tätigkeit als gewerblicher Grundstückshandel.

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