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Grunderwerbsteuer

Steuer beim Immobilienkauf. Die einmalige Landessteuer auf jeden Immobilienkauf in Deutschland, fällig kurz nach der notariellen Beurkundung. Die Sätze legt jedes Bundesland selbst fest; sie reichen von 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises.

Aktuelle Sätze (2026): Bayern 3,5 % · Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen 5,0 % · Bremen, Hamburg, Sachsen 5,5 % · Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern 6,0 % · Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein 6,5 %. Thüringen ist das einzige Bundesland, das seinen Satz je gesenkt hat (von 6,5 %, 2024); Bremen erhöhte im Juli 2025 auf 5,5 %.

Das Grundbuchamt trägt den Eigentumsübergang erst ein, wenn das Finanzamt die Zahlung bestätigt (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Tatsächlich bewegliches Inventar (z. B. eine Einbauküche) kann separat ausgewiesen werden und bleibt steuerfrei. Bei vermieteten Objekten fließt die Steuer in die AfA-Bemessungsgrundlage ein.

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