Glossar
Grundsteuer
Die jährliche Steuer auf Grundbesitz. Die laufende kommunale Steuer auf Grundbesitz, ab 2025 vollständig reformiert mit neuen länderspezifischen Bewertungsmodellen. Für eine Wohnung meist einige Hundert Euro pro Jahr — und auf Mieter umlegbar.
Die Reform 2025 ersetzte die Werte von 1964/1935; die Kommunen setzen die Hebesätze fest, und mehrere haben sie für 2025/26 erneut angepasst. Die Beträge variieren je nach Ländermodell, Lage und Größe — prüfen Sie in der Due Diligence den aktuellen Grundsteuerbescheid.
Als umlagefähige Betriebskosten geht die Grundsteuer in Standardmietverträgen über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter über — sie trifft die Leistbarkeit für Mieter, nicht Ihre Nettorendite, Leerstandszeiten ausgenommen.
